Lamavis outward
© Lamavis,outdoor-trainings, Axel Schneider, Hofacker 26, 57299 Burbach, Tel 02736 2009002 / mobil 0170 2482784, info@lamavis.de
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
Jeder Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich
Lamavis Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
von Lamavis nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und
Änderungen der im jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen
der schriftlichen Bestätigung von Lamavis.
2. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von
Lamavis nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind.
3. Vertragsabschluß
Aufträge bzw. Teilnahmen sind nur dann verbindlich, wenn Lamavis die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt,
hierbei gilt auch die Bestätigung per Email. Darauf erfolgt eine Bestätigungsmail durch Lamavis.
4. Veranstaltungsablauf
Die Kursteilnahme ist in der Regel nur für die in der Programmbeschreibung unter genannten Zielgruppe möglich.
Extra-Absprachen erfordern eine vorherige Bestätigung von Lamavis.
Die Wartezeit die der/die Referent(en)/ Trainer(in) am Veranstaltungstreffpunkt beträgt ist längstens 15 Minuten über die
festgelegte Startzeit.
Die Teilnahmegebühr ist in der Regel bis spätestens einen Tag vor dem Termin der Veranstaltung zu überweisen,
spätestens vor Beginn bei dem/den Referent(en)/ Trainer(in) der Veranstaltung zu bezahlen.
5. Mitwirkungspflicht
Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Teilnehmern. Darüber
hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Lamavis ist nur
verantwortlich für den Ablauf des Programmes.
6. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung die Zahlung von 100% der Auftragssumme, auf
das Konto von Lamavis zu überweisen. Nach ausdrücklicher Absprache kann die Zahlung der Auftragssumme auch direkt
vor der Veranstaltung in Bar erfolgen. Somit wird das vereinbarte Vertragsverhätnis rechtskräftig. Bei Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen ist Lamavis berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in
Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben
unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.
Alle Preise sind Nettopreise.
7. Stornoregelungen
Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme kann Lamavis folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:
bei mehr als 21 Tagen vor Beginn der Veranstaltung 25%
6 - 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50%
ab dem 5. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.
8. Veranstaltungsausfall
Sollte eine Veranstaltung von Lamavis aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl ausfallen, so werden die bereits
angemeldeten Teilnehmer einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch
informiert. Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.
9. Nutzungsrechte
Die von Lamavis angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von Lamavis
und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine
Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Siegen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 15.05.2006
Was vor uns liegt und was hinter uns liegt,
ist nichts zu dem, was in uns liegt.